H+ hat die Berechnungen der OAAT (kostenbasiert) und jene von eonum (ertragsbasiert) publiziert.
Zwecks Berechnung der Arztanteile in den ambulanten Pauschalen, bezog sich die OAAT offenbar auf die ITAR_K Kostendatenlieferungen der Spitäler und eonum auf die abgerechneten Ertragspositionen der Leistungserbringer. Die Berechnungsgrundlagen wurden leider nicht offengelegt und die Standesorganisationen und die Verbände der Ärzteschaft in keiner Weise miteinbezogen. Wie immer bei einem Tarifwechsel wird es auch bei der Einführung von TARDOC/Ambulanten Pauschalen Gewinner und Verlierer geben.
Die erste Sichtung der Pauschalen und der berechneten Arztanteile zeigen gegenüber den bisherigen TM-Behandlungsbewertungen eine klare Aufwertung. Doch Vorsicht! Die Pauschalen respektive die ausgewiesenen Arztanteile enthalten alle bisher unter TM abrechenbaren Leistungen, wie z.B. Konsultationen, Konsilien und Berichte etc.. Ebenfalls zentral ist, dass der ausgewiesene Anästhesieanteil auch die Anästhesiepflege enthält.
Die schweizweit veröffentlichen Arztanteile können jedoch für die Verhandlungen mit den Leistungserbringern (Spitäler, Ambulante Operationszentren) eine wichtige Rolle spielen. Wir empfehlen allen Belegärzten diese Berechnungsgrundlage bei den Verhandlungen miteinzubeziehen.
